„Wir alle wollen mehr Tierwohl. Über dieses Ziel sind wir uns einig –
Politik, Landwirtschaft und Gesellschaft. Landwirte wollen dafür
investieren, scheitern aber derzeit an rechtlichen Hürden im Bau- und
Immissionsschutzrecht. Damit das in der Praxis auch möglich ist, müssen wir
diese gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen.
Im letzten Sommer hatten wir deshalb einen Gesetzentwurf zur Verbesserung
des Tierwohls in Ställen ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit
Erleichterungen im Baugesetzbuch hätten bestehende Hemmnisse beseitigt
werden können. Davon hätten alle Nutztierhalter profitiert.
Dies war allerdings mit der SPD nicht zu machen. Mehr als ein Jahr haben wir
intensive Verhandlungen geführt, um eine Lösung zu finden. Wer in
öffentlichen Debatten mehr Tierwohl fordert, muss entsprechende Stallbauten
ermöglichen. Dazu war und ist die SPD aber nicht bereit.
Umso wichtiger war es uns, noch für eine Gruppe etwas zu erreichen, die
zwingend auf eine Regelung angewiesen sind – unsere Sauenhalter. Für diese
haben sich infolge des Magdeburger Kastenstandurteils und der Änderung der
Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen
geändert. Sie müssen und wollen in mehr Tierwohl investieren. Mit dieser
Gesetzesänderung schaffen wir zumindest für die Sauenhaltungen die
baurechtliche Grundlage. So können endlich die 300 Millionen Euro aus dem
Förderprogramm Stallumbau abfließen, die wir für Umbauten bereitgestellt
haben.
Das kann aber nur der Anfang sein. Wir müssen diese Möglichkeit allen
Tierhaltern eröffnen. Wir können und werden nicht akzeptieren, dass
Tierwohlverbesserungen am Baurecht scheitern. Heute ist der erste Schritt
für unsere Sauenhalter. Die nächsten Schritte müssen folgen, um den Umbau
von Tierställen zu Tierwohlzwecken zu erleichtern. Dafür werden wir weiter
kämpfen.“
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