Jetzt will die Ampel die Fischer zum Bauernopfer machen

09.01.2024
Pressemitteilung MdB

Mittel für Fischerei sollen um gut 80 Prozent gekürzt werden/Kürzungen treffen auch die
Krabbenfischer in Ostfriesland

Jetzt will die Ampel die Fischer zum Bauernopfer machen Mittel für Fischerei
sollen um gut 80 Prozent gekürzt werden/Kürzungen treffen auch die
Krabbenfischer in Ostfriesland

BERLIN/DITZUM. Heute hat die Bundesregierung eine Änderung des
Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Mit dem Löwenanteil der Einnahmen
aus den Ausschreibungen 2023 von Flächen für die Windenergie auf See sollen
die Löcher im Haushalt gestopft werden - auf Kosten der Mittel für die
Fischerei.

"Die Bundesregierung versucht, unsere Betriebe gegeneinander auszuspielen."
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann ist empört. "Zuerst sollten
die Bauern die Haushaltslöcher der Ampel stopfen. Jetzt soll die Fischerei
als Steinbruch dienen."

Denn die Ampelregierung hat heute beschlossen, die Mittel für die Fischerei
an Nord- und Ostsee zu streichen. Ursprünglich geplante 670 Millionen Euro
im Jahr 2024 sollen um gut 80 Prozent gekürzt werden. "Das wäre eine kalte
Enteignung durch die Hintertür.", erklärt Connemann. "Die Fischerei verliert
durch Offshore-Windparks jedes Jahr Fanggebiete - ohne jede Entschädigung.
Deshalb wurde gesetzlich eine Fischereikomponente geschaffen." Die Mittel
wurden der Fischerei im Windenergie-auf-See-Gesetz zugesprochen. Damit soll
den Fischern geholfen werden, die Flotte anzupassen. 

Connemann: "Die Gelder werden dringend für klimafreundlichere
Antriebstechnik und umweltschonendere Fangtechniken benötigt. Kürzungen um
gut 80 Prozent sind ein Schlag ins Gesicht - und das ohne jegliche
Vorwarnung. Für die Ampel ist Planungssicherheit ein Fremdwort. Diese
Kürzungen sind inakzeptabel."

Die Ampel-Koalition betreibe mit ihren Kürzungsvorschlägen eine klare
Politik gegen die Küste. "Die Haushaltskrise geht überproportional zu Lasten
der Menschen auf dem Land. Mit dieser Politik spaltet die Ampel die
Gesellschaft und verschärft die Krise."

Hintergrund: Die Einnahmen aus den Ausschreibungen 2023 von Flächen für die
Windenergie auf See belaufen sich auf ca. 13,3 Milliarden Euro. Bislang war
vorgesehen, 5 Prozent der Mittel, also rund 670 Millionen Euro, für den
Haushalt des BMEL für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei
einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen (Fischereikomponente) zu
verwenden. Jetzt sollen nur noch 1 Prozent der Gesamtsumme als
Fischereikomponente zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Kürzung von
gut 80 Prozent. Die dafür erforderliche Gesetzesänderung im
Wind-auf-See-Gesetz ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Mit der
Fischerei gab dazu vorher keinen Austausch oder Einbeziehung.