Konzentration der Insolvenzgerichte vom Tisch

15.12.2020
Pressemitteilung MdB

Konzentration der Insolvenzgerichte vom Tisch Christdemokraten kämpfen
erfolgreich für den Erhalt der Standorte auch in der Region

BERLIN/EMSLAND. Die Große Koalition hat sich jetzt mit dem Koalitionspartner

auf die Reform der Insolvenzordnung geeinigt. Das SPD-geführte
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wollte in
diesem Rahmen unter anderem eine verpflichtende Konzentration der
Insolvenzgerichte einführen. Die CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann
und Albert Stegemann hatten sich nach Bekanntwerden gegen diesen Plan des
BMJV stark gemacht und eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs gefordert.
Mit Erfolg. Die Regelung zur Gerichtskonzentration bei den
Insolvenzgerichten wird auf Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
gestrichen.

Zu diesem wichtigen Erfolg für die ländlichen Räume können Sie die
Abgeordneten Gitta Connemann und Albert Stegemann wie folgt zitieren:

Connemann: "Zusammenhalt macht stark. Unser gemeinsamer Einsatz aus der
Region heraus hat sich gelohnt. Wir haben Seite an Seite mit den
Amtsgerichten, Wirtschafts- und Sozialverbänden gegen die Konzentration der
Insolvenzgerichte gekämpft. Denn diese hätte gravierende Nachteile gehabt.
In einer Insolvenz sollte die Sanierung immer vor der Abwicklung stehen.
Denn damit stehen die Chancen höher, dass ein Betrieb bleibt - und damit
auch die Arbeits- und Ausbildungsplätze. Nähe und Reaktionsgeschwindigkeit
sind in einer Sanierung entscheidende Faktoren. Je näher der
Insolvenzverwalter auch räumlich dran ist, desto eher wird dieser ein
Interesse an der Sanierung haben und für den Erhalt handeln. Deshalb bin ich
froh, dass wir die Bundesjustizministerin und die SPD zum Umdenken bringen
konnten. Gerade angesichts der Zunahme an Insolvenzen wäre die Konzentration
jetzt ein Fehler."

Stegemann: "Im Emsland und der Grafschaft Bentheim bleiben die verlässlichen
und kurzen Wege erhalten. Insolvenzfälle werden auch künftig an den
Amtsgerichten in Lingen, Nordhorn, Meppen und Papenburg beraten und nicht
zentral in Osnabrück. Als CDU und CSU stehen wir zur bürgernahen Verwaltung.
Gemeinsam mit unseren Fachpolitikern ziehen wir an einem Strang und konnten
so den Vorstoß aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium abwehren. Die
Entscheidung ist ein klares Bekenntnis zu den dezentralen Strukturen im
ländlichen Raum und kurz vor Weihnachten ein wichtiges Signal der
Verlässlichkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den
Amtsgerichten."

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Hintergrund:
Die Reform der Insolvenzordnung wurde mit dem Gesetzentwurf zur
Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) eingeläutet.
Dieser Gesetzentwurf wird mit entsprechenden Änderungsanträgen
voraussichtlich am Donnerstag geändert vom Deutschen Bundestag
verabschiedet. Abschließend befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Der
ursprüngliche Gesetzentwurf des BMJV sah vor, dass Unternehmensinsolvenzen
verpflichtend nur an maximal einem Amtsgericht in einem Landgerichtsbezirk
angesiedelt werden dürfen.