„Widerspruchslösung braucht neuen Anlauf“

31.05.2024
Pressemitteilung MdB

Connemann und Backer werben für die Organspende

OSTFRIESLAND/EMSLAND. Rund 8.500 Menschen warten in Deutschland zurzeit auf

eine lebenswichtige Organspende. Viele von ihnen vergeblich. Denn im
vergangenen Jahr haben nur 965 Menschen ein oder mehrere Organe gespendet.

Wer eine neue Leber, Niere, Lunge oder Herz braucht, wartet in Deutschland
zwei, acht bis zehn, ein bis zwei, oder ein halbes bis zwei Jahre und damit
sehr viel länger als in anderen europäischen Ländern.

Während in Deutschland auf eine Million Menschen etwa 10,3 Spenderinnen und
Spender kommen, sind es nämlich in Frankreich, Italien oder Österreich rund
doppelt, in Spanien sogar rund viermal so viele. In diesen Ländern gilt die
sogenannte Widerspruchslösung. Danach ist jeder Mensch, der an einem Hirntod
stirbt, automatisch Organspender, es sei denn, er widerspricht zu Lebzeiten.

Dabei ist die grundsätzliche Spendebereitschaft auch in Deutschland gegeben.
84 Prozent der Menschen erklären in Umfragen, ihre Organe spenden zu wollen.
Aber nur ein kleiner Teil hat einen Organspendeausweis, trägt ein Tattoo der
Jungen Helden oder ist in dem neuen Organspenderegister eingetragen.

Aber in Deutschland muss das Einverständnis zur Organspende dokumentiert
sein. Die Möglichkeit wäre gegeben. Denn in Deutschland werden jährlich
Millionen Spenderausweise verteilt. Wie zum Beispiel von Barbara Backer und
ihren Mitstreitern des Vereins Organtransplantierte Ostfriesland e.V.:
„Viele Ausweise landen in der Schublade und werden nie ausgefüllt werden.“

Dabei dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Spender aktiv zugestimmt
hat oder Angehörige dies nach ihrem Tod tun. Die Schirmherrin des Vereins
Organtransplantierte Ostfriesland e.V. Gitta Connemann warnt: „Häufig wissen
die Angehörigen nicht, ob die Verstorbenen ihre Organe spenden wollten. Und
entscheiden sich in der Ausnahmesituation der Todesnachricht mit einem
Nein.“

Deshalb setzen sich Backer und Connemann dafür ein, dass diese
„Widerspruchslösung“ auch in Deutschland gilt. 2020 gab es dafür im
Deutschen Bundestag keine Mehrheit. Beide sind sich einig: „Wir brauchen
einen neuen Anlauf. Denn wir brauchen die Widerspruchslösung – besser heute
als morgen."

Für Connemann geht es am Ende um eine Frage. „Darf der Staat von seinen
Bürgern eine Entscheidung für bzw. gegen eine Organspende verlangen? Ja oder
Nein. Meine Antwort ist klar: Das ist zumutbar. Denn hier geht es um Leben
und Tod. Jede Organspende rettet Leben.“

Barbara Backer bittet, sich breit zu informieren: "Bei Patientenverfügungen
werden häufig automatische Vordrucke verschickt und benutzt. Diese bringen
aber nichts, wenn man sich nicht informiert. So enthalten die Vordrucke oft
bedenkliche Inhalte. Zum Beispiel, dass Sauerstoff oder Intensivmedizin
abgelehnt wird, die Organspende überhaupt nicht besprochen wird oder auf den
Wunsch der Organspende nicht eingegangen wird. Bei dem Wunsch nach
Organspende und eingetretenem Hirntod, darf der Sauerstoff nicht abgestellt
werden. Es wäre eine Katastrophe für die mögliche Organspende und würde sie
verhindern. Der Sauerstoff muss eingeschaltet bleiben, damit die Organe in
ihrer Funktion künstlich erhalten werden können. Ich bitte darum: Jeder, der
eine Patientenverfügung verfassen möchte, sollte sich auch medizinisch
beraten lassen und seinen Wunsch bezüglich der Organspende beachten.“